Psychotherapie
Wann ambulante Psychotherapie?
Eine ambulante Psychotherapie kommt bei einer Vielzahl von seelischen Problemen und Leidenszuständen in Betracht. Bspw.:
- Depressionen (mit z. B. anhaltender Traurigkeit, Antriebslosigkeit und Beeinträchtigung der Freudefähigkeit),
- starken Ängsten (vor bestimmten einzelnen oder einer Vielzahl von Situationen),
- anhaltenden oder episodisch auftretenden starken Angst- oder Unruhezuständen,
- körperlichen Schmerzzuständen ohne hinreichende organische Ursache,
- Zwangsgedanken oder -handlungen (z. B. Kontroll-, Wasch-, Ordnungs- oder Zählzwänge),
- quälende Erinnerungen,
- Beeinträchtigung Ihrer seelischen Lebensqualität aufgrund einer körperlichen Erkrankung oder
- wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie selbst oder Ihr Lebensumfeld unter Verhaltenseigenarten von Ihnen leidet.
Ob eine ambulante Psychotherapie auch in Ihrem individuellen Fall eine passende Maßnahme ist oder sein kann, können wir in einem oder mehreren Vorgesprächen besprechen.
Kostenträger
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich Vertragspsychotherapeut der gesetzlichen Krankenversicherung bin, werden die Behandlungskosten im vollen Umfang von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Dabei beginnt die Behandlung üblicherweise mit maximal vier so genannten „probatorischen“ Sitzungen. In diesen mache ich mir ein eingehenderes Bild von Ihren Beschwerden und Ihrer Lebenssituation, bevor die eigentliche Psychotherapie bei der Krankenversicherung beantragt werden kann.
Private Krankenversicherung
Hinsichtlich der privaten Krankenversicherung gilt weitest gehend dasselbe wie bei der gesetzlichen. Gleichwohl können hier die Versicherungsbedingungen sehr individuell sein, sodass es für Sie unerlässlich ist, sich bei Ihrer Krankenversicherung hinsichtlich der genauen Bedingungen für die Kostenübernahme vorab zu erkundigen. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Andere Kostenträger und Selbstzahlende
Das Vorgehen bei anderen Formen der Krankenversicherung (bspw. bei der Beihilfe für Verbeamtete) stimmt weit gehend mit jenem bei Privatversicherten überein oder unterliegt (z. B. bei Wehrdienstleistenden) sehr speziellen Bedingungen. Gerne unterstütze ich Sie auch hier bei einer Klärung dieser Bedingungen.
Des Weiteren steht es Ihnen natürlich auch frei, eine Behandlung bei mir gänzlich auf eigene Kosten zu bestreiten.